§ 1 Geltungsbereich
(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen des Anbieters an den Kunden („Kunde“) erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Abweichende Regelungen oder entgegenstehende AGB bedürfen für ihre Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung mit dem Anbieter.
3) Privatkunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher gem. § 13 BGB; Geschäftskunden sind Unternehmer gem. § 14 Abs. 1 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter verkauft und montiert Vordächer verschiedener Art, insbesondere Glasvordächer und Vordächer aus Edelstahl, bei Kunden.
(2) Die konkrete Ausgestaltung des Leistungsumfangs ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Anbieters.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Leistungen und Produkte auf der Website oder in sonstigen Medien stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde eine verbindliche Bestellung abgibt und der Anbieter diese Bestellung ausdrücklich annimmt, z. B. durch eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Montage.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Angebots. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Gesamtbetrag nach erfolgter Lieferung und Montage ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Anbieter behält sich vor, bei individuell angefertigten Vordächern eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
§ 5 Lieferung und Montage
(1) Die Lieferung und Montage erfolgen ausschließlich an Adressen innerhalb Deutschlands, sofern nichts anderes vereinbart wird.
(2) Liefer- und Montagetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt
wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder ungeeigneter
Witterungsbedingungen (z. B. Regen, Schnee, Hagel, Eis) berechtigen den Anbieter zu angemessenen Terminverschiebungen.
(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Montageort zum vereinbarten Termin zugänglich und vorbereitet ist.
§ 5a Pflichten des Kunden zur Vorbereitung des Montageorts
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass der Montagebereich frei von jeglichen Hindernissen ist, die die ordnungsgemäße und sichere Montage des Vordachs beeinträchtigen könnten. Hierzu zählen insbesondere:
- Strom-, Gas-, Wasser- oder sonstige Leitungen (ober- oder unterirdisch),
- bauliche Vorrichtungen oder Installationen,
- andere technische oder natürliche Hindernisse.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vor Beginn der Montagearbeiten über sämtliche bekannten Hindernisse oder besonderen Gegebenheiten am Montageort zu informieren.
(3) Sofern im Zuge der Montagearbeiten unvorhergesehene Hindernisse festgestellt werden, die eine ordnungsgemäße oder sichere Ausführung der Arbeiten unmöglich machen oder erheblich erschweren, ist der Anbieter berechtigt, die Montage vorübergehend abzubrechen. In diesem Fall hat der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen sowie etwaige zusätzliche Kosten, die durch die Unterbrechung entstehen, zu tragen.
§ 5b Beschaffenheit von Edelstahl / Rostbeständigkeit
(1) Bei verbauten Edelstahlkomponenten handelt es sich um rostbeständigen, jedoch nicht um dauerhaft rostfreien Edelstahl.
(2) Insbesondere durch äußere Umwelteinflüsse wie:
•Streusalz
•salzhaltige Luft (z. B. in Küstenregionen)
•Luftverschmutzung
•Metallabrieb oder Flugrost von Fremdmetallen kann es zu oberflächlichen Verfärbungen oder sogenanntem Flugrost kommen.
(3) Hierbei handelt es sich nicht um einen Material- oder Verarbeitungsmangel, sondern um eine materialtypische Eigenschaft von Edelstahl.
(4) Der Kunde ist für die regelmäßige Reinigung und Pflege der Edelstahlflächen verantwortlich. Pflegehinweise sind zu beachten.
§ 5c Beschaffenheit der Hauswand / optische Abweichungen
(1) Die Montage erfolgt an der vorhandenen Bausubstanz.
(2) Sind Hauswände, Fassaden oder Untergründe nicht eben, nicht rechtwinklig oder weisen bauliche Unebenheiten auf, kann dies zu optischen Abweichungen führen, insbesondere:
•leichte Schiefstellungen
•Sichtbare Spaltmaße
•Minimale Maßabweichungen
(3) Solche optischen Abweichungen, die auf die baulichen Gegebenheiten zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der Montageleistung dar.
(4) Der Anbieter haftet nicht für optische Beeinträchtigungen, die durch vorhandene Unebenheiten oder konstruktive Besonderheiten des Gebäudes entstehen.
§ 5c Beschaffenheit der Hauswand / optische Abweichungen
Für Schäden aufgrund nach roten Mauerwerks, hohl liegenden Putz oder versteckten baulichen Mängeln, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Die Eignung des Montage Untergrunds liegt in der Verantwortung des Kunden.
§ 5e Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)
Bei Fassaden mit Wärmedämmverbundsystemen können trotz fachgerechter Montageputz Abplatzungen, Risse oder Druckstellen entstehen. Dies stellt kein Montagefehler dar.
§ 5f Naturstein und Klinkerfassaden
Bei Naturstein-, Klinker- oder Fassadenplatten können materialbedingte Abplatzungen oder Spannungsrisse auftreten. Diese liegen außerhalb des Einflussbereich des Anbieters.
§ 5g Schneelast und Schneeräumpflicht
Das Vordach ist für übliche Witterungseinflüsse ausgelegt. Der Kunde muss bei außergewöhnlichen Schneemengen (ca. 10 cm) Schnee entfernen und übermäßige Schneelasten vermeiden.
§ 5h Dachlawinen
Bei geneigten Dächern kann Schnee oder Eis abrutschen. Es wird empfohlen
Schneefangsysteme am Hausdach zu montieren. Für Schäden durch Dachlawinen wird keine Haftung übernommen.
§ 6 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber im Rahmen der Widerrufsbelehrung gesondert.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Lieferleistungen:
- Bei reiner Lieferung beginnt die Gewährleistung mit der Übergabe des Materials an den Kunden.
- Mit Übergabe geht auch die Gefahr auf den Kunden über.
(3) Montageleistungen:
- Bei Montageleistungen beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche mit der Abnahme der Leistung.
- Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald die Rechnung vollständig bezahlt ist.
§ 9 Haftung
(1) Auf Schadensersatz haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit auch für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zudem haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit auch für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist jedoch die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
(2) Im Übrigen haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht auch für Ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
§ 10 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters (abrufbar unter: https://vordach-montage.de/datenschutz).
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.